Aktuelle Bestimmungen
Einreise & Rückreise
Erfahren Sie hier den aktuellen Stand
Bis 24. Jänner 2021 sind aufgrund des von der Bundesregierung verordneten Lockdowns die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe geschlossen. Die Einreiseverordnung der Österreichischen Bundesregierung trat am 19.12.2020 in Kraft.
Alle wichtigen Einreisebestimmungen finden Sie untenstehend. Bitte beachten Sie aber auch die Einreisebestimmungen in Ihrem Herkunftsland, die für Ihre Rückreise ausschlaggebend sind!
Einreise nach Vorarlberg/Österreich
Seit 15. Jänner 2021 ist grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung verpflichtend (Pre-Travel-Clearance – PTC). Insbesondere geht es hierbei um die Adresse des Aufenthalts- bzw. Quarantäneorts, das benutzte Verkehrsmittel zur Einreise, sowie die Bekanntgabe jener Länder, in denen sich die einreisende Person in den vergangenen 10 Tagen aufgehalten hat.Ausnahmen von der Registrierungspflicht bestehen u.a. für Pendler und Transitreisende sowie für Personen, die aus unvorhersehbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis einreisen. Das elektronische PTC-Registrierungsformular ist hier abrufbar:
- PTC-Einreiseformulare Deutsch ab 15.1.2021 (Website der Österreichischen Bundesregierung)
- FAQs und weitere Informationen zur Registrierung mit dem PTC-Einreiseformular
- FAQs zur Einreise mit Einreiseformular und Ausnahmen (Vorarlberger Landesregierung)
Personen, die sich in Regionen aufhalten, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen zudem bei der Einreise nach Österreich weiterhin sofort eine zehntägige (Heim-)Quarantäne antreten:
Einreiseverordnung der Österreichischen Bundesregierung:
Seit 19. Dezember 2020 gilt für Einreisende aus Risikogebieten (auf Grundlage einer 14 Tages-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohnern) wie derzeit Deutschland, Schweiz, Liechtenstein und aus nicht in Anlage A* gelisteten Ländern nach Vorarlberg bzw. Österreich, gilt eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne. Ab dem 5. Tag kann man sich mit einem negativen PCR- oder einem Antigen-Test freitesten. Eine Ausreise vor Beendigung der Quarantäne ist möglich, wenn sichergestellt ist, dass dabei das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird. Dasselbe gilt für Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem Risikogebietaufgehalten haben. Bei Einreise muss ein entsprechendes Quarantäneformular unterschrieben vorliegen. Es wird dringend empfohlen, dieses Formular bereits ausgedruckt und ausgefüllt mitzuführen (weitere Formulare wie Gesundheitszeugnis siehe Link unten):
*Anlage A: Die Liste der Staaten, die nicht als Risikogebiet gelten und für welche es somit keine Einschränkungen bei der Einreise gibt, umfasst in Europa lediglich die Länder Finnland, Irland, Island, Norwegen und Vatikan.
Ab 15. Jänner 2021, 00:00 Uhr, sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und Vatikan von der Reisewarnung ausgenommen.
Ausnahmen der Quarantäne-Verpflichtung:
Folgenden Personen müssen keine Quarantäne antreten, wenn sie bei Einreise ein ärztliches Zeugnis vorweisen können, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt: (Kann das ärztliche Zeugnis nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ist ein währenddessen durchgeführter PCR- Test oder Antigen-Test negativ, gilt die Quarantäne als beendet. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen.)
- Humanitäre Einsatzkräfte
-
Einreisen zu beruflichen Zwecken (z.B. 24-Stunden-Betreuung, Saisonnierarbeitskräfte)
- Einreisende aufgrund einer gerichtlichen Ladung
- Medizinische Begleitpersonen
- DiplomatInnen mit Legitimationskarte
Für die folgenden Personen ist die Einreise ohne Einschränkungen möglich (diese Ausnahmegründe müssen bei einer behördlichen Überprüfung glaubhaft gemacht werden):
- Personen, die nach Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz (T) einreisen
- Transitpassagiere
- Pendler, die (mindestens einmal pro Monat) zu beruflichen Zwecken einreisen oder wiedereinreisen
- Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin einreisen oder wiedereinreisen
- Zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen
- Personen, die ausländisches Territorium durchqueren (z.B. das Große Deutsche Eck)
Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich.
Links:
- Quarantäneformular (Website des Gesundheitsministeriums)
Weitere Informationen und FAQs zu Enreisebestimmungen finden Sie hier:
- Aktuelle Hinweise des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten
- Die wichtigsten FAQs zur Einreise nach Österreich (Sozial- und Gesundheitsministerium)
- Alles rund um die Einreise nach Österreich (Informationssammlung der Österreich Werbung)
Einreise-/Ausreiseinformationen in englischer Sprache:
Flüge: Vom 22.12.2020, 00:00 Uhr bis 24.01.2020, wurde wegen einer neu aufgetretenen Variante des COVID-19-Virus in Österreich und zahlreichen europäischen Ländern ein Landeverbot für aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika kommende Flugzeuge verhängt. Bitte wenden Sie sich für Details zu Umbuchungen, Stornierungen und Fragen zur Wiederaufnahme des Flugverkehrs direkt an Ihre Fluglinie.
Geltende Rückreisebestimmungen
Deutschland
Vorarlberg gilt – wie alle österreichischen Bundesländer – lt. Robert-Koch-Institut als Risikogebiet.
Die Einreisebestimmungen sehen Sie oben. Bei Rückreise in Ihr Land sind außerdem folgende Bestimmungen zu beachten:
Was müssen Gäste aus Deutschland bei der Rückreise in ihr Land beachten?
Quarantäne: Es gilt die deutsche Einreiseverordnung: Reisende aus Risikogebieten müssen sich nach Einreise in ihrem Zielort in Deutschland für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Betroffene können sich frühestens am 5. Tag nach der Einreise durch ein negatives Testergebnis von der häuslichen Quarantäne befreien lassen. Ein generelles Freitesten durch Vorlage eines negativen PCR-Tests bei der Einreise ist nicht möglich!
Ausnahmen zur Quarantänepflicht gelten bei bei Aufenthalten in Deutschland unter 72 Stunden, für Berufspendler, Ehe- und Lebenspartner, Medizinische Behandlungen sowie für den Berufsverkehr, zum Zweck der Ausbildung und für Grenzgänger. Die Ausnahmen regeln die deutschen Bundesländer in eigenen Verordnungen. Die Staatsregierung beabsichtigt, diese gerade für die Grenzregion wichtige Bestimmung wieder in Kraft setzen zu können, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt.
Einreiseregistrierung: Wer sich vor der Einreise nach Deutschland 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich vor der Einreise digital registrieren: www.einreiseanmeldung.de (alternativ gibt es hier ein Formular zum Download).
Testpflicht: Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Die zuständige Behörde (in der Regel das Gesundheitsamt) kann die Vorlage eines Nachweises von Ihnen bis zu zehn Tagen nach Einreise verlangen. Nachweise sind entweder ein Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS–CoV-2.
Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021. Die Durchreise durch Deutschland in andere Staaten ist weiterhin möglich.
Einen Überblick über die Regelungen in den Bundesländern finden Sie hier:
- Gültige Bedinungen zur Einreise nach Deutschland (Registrierung, Testpflicht, Quarantäne)
- Corona-Regelungen in den deutschen Bundesländern
- Informationen für Reisende und Pendler
- Zusammenfassung der Österreich Werbung: Schneller Überblick über die Quarantänebestimmungen in jedem deutschen Bundesland finden Sie hier laufend aktualisiert.
Gäste aus Bayern / Landkreis Lindau
Seit 23.12. gilt eine Testpflicht für alle Personen, die aus Krisengebieten einreisen, mit folgenden Ausnahmen:
- Personen, die berufsbedingt grenzüberschreitend Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren,
- Grenzpendler und Grenzgänger (mindestens ein Mal wöchentlich!),
- Transitreisende
Alle anderen Personen müssen entweder bei Einreise einen negativen Test, nicht älter als 48 Stunden, vorlegen oder unverzüglich innerhalb von 72 Stunden den Test nachholen. Personen, die sich aufgrund des Besuchs von Verwandten 1. und 2. Grades weniger als 72 Stunden in Deutschland aufhalten oder sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unterliegen daher der TEST- und MELDEPFLICHT, aber NICHT der Quarantänepflicht. Ein Online-Tool zur Überprüfung, ob Sie für die Einreise nach Bayern test- oder quarantänepflichtig sind, finden Sie unter diesem Link.
Seit 9. November 2020 gilt: Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Sie müssen außerdem die zuständige Kreisverwaltungsbehörde mittels digitaler Einreiseanmeldung bzw. einer schriftlichen Ersatzmeldung kontaktieren. Die Betroffenen können sich frühestens am 5. Tag nach Einreise durch ein negatives Testergebnis von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne befreien.
- Weitere Informationen zur Einreise nach Bayern sowie der Ausnahemregelungen
- Weitere Informationen zu Ausnahmen für den Landkreis Lindau und Bayern.
Gäste aus Baden-Württemberg
Seit 23. Dezember 2020 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten. Dann führt der kleine Grenzverkehr bei überwiegend touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs zu einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Regelung ermöglicht weiterhin quarantänefreie Einreisen aus beruflichen, dienstlichen, geschäftlichen, schulischen, medizinischen oder familiär bedingten Gründen. Die quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist nur gestattet, sofern die Ein- bzw. Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt.
Weiterführende Informationen und FAQs zur Reisewarnung Deutschland finden Sie hier:
- Baden-Württemberg: Details zur neuen Verordnung ab 23.12.2020
Weitere Informationen zur Einreiseverordnung: www.baden-wuerttemberg.de
FAQs zur Einreise nach Baden-Württemberg: FAQs zur Einreise - Bayern:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ - Überblick über die Regelungen aller deutschen Bundesländer:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198
Schweiz
Seit 19.12.2020 ist die Einreise in die Schweiz aus sämtlichen österreichischen Bundesländern ohne Quarantänepflicht möglich.
Weitere Reisewarnungen:
- Reisewarnung von den Niederlanden (seit 29.12.2020):
Am 15.12.2020 um Mitternacht trat ein Lockdown in Kraft, der bis 09.02.2021 dauert. Für ganz Österreich gilt ein niederländischer Reisehinweis der Stufe „Orange“, es wird empfohlen bis Ende März keine Reisen zu unternehmen. Seit 29. Dezember 2020 wird für die Einreise in die Niederlande per Flugzeug, Bus, Bahn und Schiff ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) benötigt. Seitens der niederländischen Behörden werden Einreisende angehalten, anschließend eine Selbstquarantäne für einen Zeitraum von 10 Tagen durchzuführen. Wer mit dem PKW einreist, braucht keinen negativen PCR Test, aber auch für sie gilt die dringende Empfehlung der 10-tägigen Quarantäne. Infos und Ausnahmen finden Sie hier:
Nadere informatie (NL-taal)
Weitere Informationen (Bundesministerium für Europäische und Intern. Angelegenheiten) - Reisewarnung von Belgien (seit 17. 12. 2020):
Maßnahmen: Bei einem Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in einer „roten Zone“ (Österreich) entscheidet die Evaluierung des Risikoverhaltens im Ausland (Fragebogen im Zuge der Online-Registrierung (Public Health Passenger Locator Form), ob sich Reisende nach Ankunft in Belgien in eine 10-tägige Quarantäne begeben und am 7. Tag nach ihrer Einreise einen PCR-Test unterziehen müssen (ausländische Tests werden nicht anerkannt). Ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in einer „roten Zone“ aufgehalten oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden.
Weitere Informationen (in Français, Nederlands, English)
Weitere Informationen (Bundesministerium für Europäische und Intern. Angelegenheiten) - Reisewarnungen vom Vereinigten Königreich (gültig seit 21.12.2020):
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) wird mit 19.12.2020, 00:00 Uhr, bis auf weiteres vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen gewarnt.
Maßnahmen: Personen, die aus Österreich in das Vereinigte Königreich einreisen oder dorthin zurückkehren, müssen zusätzliche Maßnahmen wie eine 14-tägige Heimquarantäne befolgemn. Die Kontaktdaten müssen vor der Einreise unter folgendem Link verpflichtend bekanntgegeben werden. Eine Befreiung aus der Heimquarantäne mittels eines negativen Covid-19-Tests ist NICHT möglich. Ausnahmen und weitere Infos hier:
Further information (TravelHealthPro UK)
Weitere Informationen (Bundesministerium für Europäische und Intern. Angelegenheiten) - Reisewarnung von Slowenien (seit 23.11.2020):
Österreich befindet sich gemäß slowenischer Klassifikation auf der „Roten Liste“: Mit 25.12.2020, 00:00 Uhr, bis 04.01.2021 müssen Reisende aus Österreich nach Slowenien grundsätzlich in Quarantäne bzw. gilt die Notwendigkeit der Vorlage eines gültigen SARS-CoV-2-Test (COVID 19), der nicht älter als 24 Stunden sein darf (Datum der Ausstellung des Testergebnisses ist auschlaggebend). Der Test muss in einem EU-Mitgliedstaaten oder im Schengen-Raum durchgeführt werden. Ausnahmen und weitere Informationen.
Nadaljne informacije (SVN-jezik)
Weitere Informationen (Bundesministerium für Europäische und Intern. Angelegenheiten) - Reisewarnungen von Rumänien (seit 25.12.2020):
Für Reisende aus Österreich gelten seit 25. Dezember 2020 keine Quarantänebestimmungen bei der Einreise in Rumänien, sofern sie sich in den 14 Tagen vor der Einreise nicht in einem Land der sogenannten „gelben Zone“ aufgehalten haben.
Informatii suplimentare (limba română)
Weitere Informationen (Bundesministerium für Europäische und Intern. Angelegenheiten)
- Reisewarnung von der Slowakei (21.12.2020):
Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen ausschließlich in Österreich oder anderen EU-Ländern aufgehalten haben, gilt bei der Einreise wahlweise die Vorlage eines neg. PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden aus einem Labor außerhalb der Slowakei) oder die Pflicht zur Registrierung unter korona.gov.sk/ehranica spätestens bei der Einreise, gefolgt von Quarantäne bis zum Vorliegen eines neg. PCR-Tests (frühestens am fünften Tag). Die Pflicht zur Heimisolation gilt auch für alle Haushaltsangehörigen.
Weitere Informationen (Bundesministerium für Europäische und Intern. Angelegenheiten) - Reisewarnung von Ungarn (seit 01.12.2020):
Die zunächst bis 1. Dezember geltenden Grenzmaßnahmen wurden bis 1. Februar 2021 verlängert. Bis dahin dürfen ausländische Staatsbürger nur in begründeten Ausnahmefällen bzw. aus triftigen Gründen (jedoch dennoch mit Quarantäne/Testpflicht) nach Ungarn einreisen.
Weitere Informationen (Bundesministerium für Europäische und Intern. Angelegenheiten) - Reisebestimmungen Italien (seit 21.12.2020)
(Wieder)Einreisende aus Österreich oder anderen EU- und Schengen-Mitglieds-Ländern unterliegen grundsätzlich der Verpflichtung, sich einer 14-tägigen Quarantäne zu unterziehen. Ersatzmöglichkeit der Quarantäne durch einen maximal 48 Stunden alten negativen COVID-Abstrichtest (Antigen oder PCR) für Personen, die zwischen 21. Dezember 2020 und 6. Jänner 2021 aus einem Ausnahme-Grund von Österreich nach Italien einreisen finden Sie hier:
Weitere Informationen (Bundesministerium für Europäische und Intern. Angelegenheiten)
Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug
Zugverbindungen:
Aufgrund der aktuellen Lage und den Grenzöffnungen kann es derzeit Einschränkungen im Personenverkehr geben.
Aktuell: Die Nightjet-Verbindung zwischen Österreich und Deutschland wird bis voraussichtlich 8. Februar 2021 reduziert.
Weitere Informationen: Nightjet- und EuroNight-Verbindungen
Nicht betroffen von den Maßnahmen sind derzeit alle Tagverkehre – auch die grenzüberschreitenden Züge – sein. Hier werden alle Verbindungen wie gewohnt unterwegs sein.
- Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Website der ÖBB:
Aktuelle Informationen der ÖBB.
Info-Hotline ÖBB Kundenservice unter 05-1717 (0 – 24 Uhr)
Achtung: in Zügen sowie im gesamten geschlossenen Bahnhofsbereich wie auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt verpflichtend Mund-Nasen-Schutz, es wird regelmäßig kontrolliert.
Flugverbindungen:
Aktuelle Info: Vom 22.12.2020, 00:00 Uhr bis 24.01.2020 wurde wegen einer neu aufgetretenen Variante des COVID-19-Virus, die hochinfektiös sein dürfte,in Österreich ein Landeverbot für aus dem Vereinigten Königreich kommende Flugzeuge verhängt.
Bitte wenden Sie sich für Details zu Umbuchungen, Stornierungen und Fragen zur Wiederaufnahme des Flugverkehrs direkt an Ihre Fluglinie.
Die Flughäfen Wien, Salzburg und Innsbruck sowie die Vorarlberg-nahen Flughäfen (Altenrhein (CH)*, Friedrichshafen (D), Zürich (CH), Memmingen (D), München (D), Stuttgart (D) sind in Betrieb. Informieren Sie sich bitte zeitnah bei ihrer Fluglinie, ob ein geplanter Flug tatsächlich stattfindet sowie über die aktuellen Einreisebestimmungen aus Deutschland nach Vorarlberg.
Mit anhaltenden Einschränkungen im Flugverkehr von/in Risikoländer ist bis auf Weiteres zu rechnen.
*Flugverbindung Altenrhein – Wien aktuell:
Die Fluglinie People’s wird aufgrund der jüngsten Entwicklungen den Flugplan für die Strecke Altenrhein-Wien anpassen. Update 21. 12.: Die Flugverbindung Altenrhein – Wien ist aktuell bis 14. Februar 2021 ausgesetzt.
- Weitere Informationen: Peoples Airline
Fernbusverbindungen:
Verbindungen nach Vorarlberg mit dem Flixbus sind derzeit eingestellt.
Bitte beachten Sie: sämtliche Informationen haben wir mit bestmöglicher Sorgfalt recherchiert. Trotzdem können wir aufgrund der sich schnell ändernden Bedingungen keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Informieren Sie sich im Bedarfsfall bitte beim Außenministerium Ihres Heimatlandes über die aktuell geltenden Bestimmungen. Stand der Informationen: Jänner 2021