Einreise zu beruflichen Zwecken
Einreisebestimmungen für MitarbeiterInnen
Zu beachten: Registrierung vor Einreise, ärztliches Zeugnis sowie das Formular „Quarantäneverpflichtung“ bei Einreise
Pre Travel Clearance (PCT) Registrierungsformular
Update: Seit 15. Jänner 2021 ist vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung verpflichtend (Pre-Travel-Clearance – PTC). Insbesondere geht es hierbei um die Adresse des Aufenthalts- bzw. Quarantäneorts, das benutzte Verkehrsmittel zur Einreise, sowie die Bekanntgabe jener Länder, in denen sich die einreisende Person in den vergangenen 10 Tagen aufgehalten hat.Ausnahmen von der Registrierungspflicht bestehen u.a. für Pendler und Transitreisende sowie für Personen, die aus unvorhersehbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis einreisen. Das elektronische PTC-Registrierungsformular ist hier abrufbar:
- Pre Travel Clearance (PCT) Registrierungsformulare (deutsch)
- Pre-Travel-Clearance (PCT) registration form (english)
- FAQs zur Einreise und zur PCT-Registrierung (Vorarlberger Landesregierung)
Ärztliches Zeugnis
Unverändert gilt, dass Personen, die zu beruflichen Zwecken aus einem Risikogebiet über EU/EWR-Staaten sowie die Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan und dem Vereinigten Königreich nach Österreich einreisen, ein ärztliches Zeugnis mitzuführen haben.
Ein ärztliches Zeugnis im Sinne der Einreiseverordnung dient dem Nachweis, dass die im Zeugnis angeführte Person durch einen molekularbiologischen Test (PCR-Test) oder Antigen-Test negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde.
Das Zeugnis ist in deutscher Sprache (Anlage C) oder englischer Sprache (Anlage D) vorzulegen.
- Vorlage ärztliches Zeugnis für Einreise (Deutsch, Anlage C)
- Vorlage ärztliches Zeugnis für Einreise (Englisch, Anlage D)
Kann ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als 72 Stunden ist nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten.
Aber: Wird die Testung erst in Österreich durchgeführt, kann die Quarantäne beendet werden, sobald ein negatives PCR- oder Antigentest-Ergebnis vorliegt.
Formular Quarantäneverpflichtung
Bei der Einreise ist zusätzlich das Formular „Quarantäneverpflichtung“ (Anlagen E und F) tunlichst bereits ausgefüllt mitzuführen.
- Formular “Quarantäneverpflichtung” (Deutsch, Anlage E)
- Formular “Quarantäneverpflichtung” (Englisch, Anlage F)
Die Formulare sowie weitere Informationen unter https://vorarlberg.at/verkehr
Allgemeine Reiseinformationen unter https://winterkodex.vorarlberg.travel/einreise-rueckreise