Umsetzung sichern –
Covid-19-Beauftragter
Gemäß Landesverordnung müssen touristische Betriebe – dazu gehören alle Kategorien der Beherbergung und Camping-Betreiber, die Gastronomie, Seilbahnunternehmen, Skischulen und Tourismusorganisationen – in der kommenden Wintersaison über einen Covid-19-Beauftragten verfügen. Dieser ist vor allem dafür zuständig, dass das vorgeschriebene Präventions- und Hygienekonzept entsprechend umgesetzt wird. Zusätzlich ist der Covid-19-Beauftragte kompetente Anlaufstelle für Gäste, Mitarbeitende und Behörden.
Die Aufgaben des Covid-19 Beauftragten laut Landesverordnung sind:
- Die Unterstützung des Unternehmens bei der Erfüllung seiner Pflichten
- Eine Analyse der Risikobereiche im jeweiligen Betrieb
- Die Ausarbeitung und Umsetzung eines Hygiene- und Präventionskonzepts
- Regelungen für Maßnahmen zur Gäste-Kontakterhebung
- Hygiene-Schulungen für die Mitarbeiter/innen inkl. Unterweisungsnachweis
- Regelung zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
- Ansprechpartner für Mitarbeiter/innen und Auskunftsperson für Gäste und Behörden